Regionalversammlung beschließt erneute Beteiligung
Am 4. April 2025 billigte die Regionalversammlung den in den Ausschüssen intensiv beratenen, geänderten Entwurf des neuen Regionalplans und beauftragte die Geschäftsstelle die erneute Beteiligung durch öffentliche Auslegung einzuleiten. Der Entwurf (Text und Karte) einschließlich Begründung, Umweltbericht und weitere zweckdienliche Unterlagen können vom 26. Mai bis zum 6. Juli 2025 beim Regierungspräsidium Gießen, den fünf mittelhessischen Kreisverwaltungen, sowie online unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/beteiligung/themen/1005141 eingesehen werden. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen (Kommunen und Behörden) können - wie bisher - dazu Stellung nehmen und bis 20. Juli Einwände erheben, jedoch nur noch zu Änderungen die zu einer erstmaligen oder stärkeren Betroffenheit führen. Nach Bearbeitung eventueller Einwände wird die Regionalversammlung im nächsten Jahr über die Vorlage zur Genehmigung abstimmen. Das weitere Verfahren bis zur Rechtskraft hat dann eher formellen Charakter.
Gegen den Entwurf hatte lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke gestimmt.
Für uns ist zunächst einmal wichtig: im gegenwärtigen Zustand ist der Gewerbeschwerpunkt Ost nicht mehr Teil des Regionalplans. Er wurde zugunsten der Erweiterung des Pharmastandortes (Görzhausen IV, Gemarkung Dagobertshausen) aufgegeben. Wir konnten feststellen, daß die Hohnes-Beplanung in den letzten Sitzungen keine Rolle mehr spielte und kaum mehr zur Sprache kam. Gegen die Empfehlung der Landesplanungsbehörde, auf die Beplanung zu verzichten, hatte sich kein ernsthafter Widerspruch geregt. Das ist für uns zunächst einmal ermutigend.
Wir konnten am 4. April jedoch auch feststellen, dass die Ausschüsse der Regionalversammlung weiterhin auf wirtschaftliche Expansion setzen und langfristige Umweltbelange sich nicht durchsetzen können. Dies veranschaulichen zwei Beispiele:
Den Standpunkt der Freien Wähler vertrat in der Schlussdebatte Kurt Hillgärtner. Er beschrieb zunächst zutreffend das Spannungsfeld zwischen Umweltschutzbelangen und wirtschaftlichen Interessen der Kommunen und äußerte den Wunsch nach einer "lebenswerten und zukunftsfähigen Umgebung". In seinen weiteren Ausführungen hob er jedoch ausschließlich auf wirtschaftliche Interessen ab und verwies darauf, dass es sich beim Regionalplan ja lediglich um eine Angebotsplanung für die Kommunen handele, um "Handlungsfreiheit" zu schaffen. In gleichem Sinne äußerte sich Mario Döweling für die FDP; die Kommunen wüssten am besten, was gut für sie ist. Damit wird erneut klargestellt, dass wirtschaftliche Belange Vorzug erhalten. Die Regionalversammlung trägt nach dieser Argumentation keinerlei Verantwortung dafür, was mit den Böden (wir wollen das Wort "Flächen" hier vermeiden) geschieht. Dass die Kommunen überordnete Umweltschutzbelange wie zum Beispiel den langfristigen Grundwasserschutz in einer Region berücksichtigen werden, wenn es um den Verkauf kommunaler Gewerbeflächen an Investoren geht, halten wir für illusorisch. Diese zu wahren, wäre Aufgabe übergeordneter Gremien wie der Regionalversammlung, aber genau hier möchte sie sich heraushalten.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke erklärte Christiane Schmahl, warum ihre Fraktion dem Regionalplanentwurf in dieser Form nicht zustimmen könne. Hauptsächlich habe sich an der Größe der neu zu versiegelnden Fläche kaum etwas geändert, an die Stelle von aufgegebenen Flächen seien neue getreten. Die Vorranggebiete für Landwirtschaft seien vergrößert worden, die Vorranggebiete für Naturschutz nicht. Hier bleibe es bei Vorbehaltgebieten, mit dem Resultat, dass die Kommunen ihre "Ausgleichsmaßnahmen" dorthinschieben würden. Sie fragte, warum das Verschwinden von Arten akzeptabel sei, nicht aber eine Reform der kommunalen Finanzierung, die den Druck zum Landverkauf von den Kommunen nehmen würde. Stets würde auf fehlende Zuständigkeiten beim Boden-, Grundwasser- und Überflutungsschutz verwiesen, in anderen Fragen spiele die Zuständigkeit offenbar keine Rolle. Mit Naturgesetzen könne man nicht verhandeln oder Kompromisse schließen. Ihr Fazit: "Die Zukunft werden wir so nicht gewinnen." Unsererseits ist dazu anzumerken, dass wir uns von den Grünen auf kommunaler Ebene eine ebenso klare Haltung wünschen würden. Hier sehen wir noch deutliche Defizite.