der Regionalplan

 

was ist das eigentlich?

Regionalplan Mittelhessen

Regionalplanung ist die übergeordnete, überörtlich zusammenfassende Planung für eine Region. Sie bildet die Grundlage für den Flächennutzungsplan.

In der Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen des Regierungspräsidiums Gießen hat die Stadt Marburg die Ausweisung einer Gewerbefläche auf dem „Hohnes“ beantragt. Diese Fläche wurde in der Berichtsvorlage unter der Bezugnahme auf das Datenblatt G322 in den Entwurf des Regionalplans aufgenommen. Es handelt sich um eine Fläche von nicht weniger als 32,2 Hektar. Etwa zwei Drittel davon liegen in der Gemarkung Moischt und etwa ein Drittel in der Gemarkung Beltershausen. Die Verkehrsanbindung würde über die Landesstraße 3125 erfolgen.

Dabei fällt zunächst einmal die Größe dieser Fläche auf – die 32,2 Hektar  entsprechen etwa der Gesamtfläche des Ortes Moischt von ca. 36 Hektar.

Planungsstufen

 

Landesentwicklungsplan

Strategisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und als verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung. 

Wer stellt ihn auf?

Als Oberste Landesplanungsbehörde erstellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den Landesentwicklungsplan.

Auf  welcher Rechtsgrundlage?

§ 4 Abs. 1 HLPG
Hessisches Landesplanungsgesetz

Gültigkeitsdauer

Der gültige Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahre 2000 und wurde zuletzt im Jahr 2021 geändert.

Regionalplan Mittelhessen

Regionalplanung ist die übergeordnete, überörtlich zusammenfassende Planung für eine Region. Sie bildet die Grundlage für den Flächennutzungsplan.

Wer stellt ihn auf?

Träger der Regionalplanung sind die Regionalversammlungen. Ihre Geschäftsstellen sind die Regionalplanungsdezernate der Regierungspräsidien (Obere Landesplanungsbehörden).

Auf welcher Rechtsgrundlage?

§ 6 Abs. 1 HLPG
Hessisches Landesplanungsgesetz

Gültigkeitsdauer

Jeweils 10 Jahre.
aktuell gültig: 2010-heute
akt. Entwurf: ab Rechtskraft-ca. 2033

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar.

Wer stellt ihn auf?

Der Flächennutzungsplan wird von den Kommunen aufgestellt und ist vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu genehmigen.

Auf welcher Rechtsgrundlage?

§ 6 BauGB.
Art. 28 Abs. 1 GG gibt den Gemeinden über das Selbstverwaltungsrecht die Planungshoheit. Sie haben die Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen.

Bebauungsplan

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

Wer stellt ihn auf?

Der Bebauungsplan ist das Hauptinstrument zur Gestaltung der gemeindlichen Planungshoheit. Er wird von der Kommune aufgestellt.

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Der Bebauungsplan wird als Satzung erlassen (§ 10 BauGB) und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.