Rettungs-argumente

 

Hier möchten wir einige Punkte ausführen, warum wir uns gegen das Gewerbegebiet auf dem Hohnes einsetzen. Nicht, weil wir Veränderungen grundsätzlich ablehnen, wenn sie vor unserer Haustür stattfinden, oder nach dem Sankt-Florians-Prinzip zufrieden sind, wenn man uns in Ruhe lässt und stattdessen andere belastet. Es gibt zahlreiche gewichtige Gründe, dieses Projekt abzulehnen.

Der Bedarf ist unklar

Für die Stadt Marburg wurde ein maximaler Gewerbeflächenbedarf von 56 Hektar ermittelt. Diesen möchte sie voll ausschöpfen und hat unter anderem den Flächenwunsch auf dem Hohnes geäußert.

Jedoch ist zweifelhaft, ob dieser Bedarf tatsächlich besteht.

Aus dem Gewerbeflächenkonzept der Stadt Marburg von 2017 sind (Stand März 2022) über 13 Hektar bestehender Gewerbeflächen unzweckmäßig oder gar nicht genutzt. Damit ist ein angegebener weiterer Bedarf von viermal so viel Fläche, wie jetzt schon leersteht, unplausibel.

Die Interkommunalen Gewerbegebiete „Interkom Eins“ bis „Interkom Vier“ in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Ebsdorfergrund und Staufenberg sind keineswegs ausgeschöpft. Während die Stadt Marburg sich aus ihren Verträgen mit den Gemeinden Ebsdorfergrund und Staufenberg zurückzieht,¹ plant sie offenbar direkt an der Gemeindegrenze und nur wenige Minuten vom Entwicklungsgebiet „Interkom Eins“ und „Zwei“ entfernt ein großes Projekt, mit dem sie offensichtlich in Konkurrenz zu ihren bisherigen Vertragspartnern treten will.

Unbekannt oder nicht veröffentlicht ist, was genau auf fast 33 zusammenhängenden Hektar Fläche angesiedelt werden soll. Schon allein die Größe der Fläche lässt es unwahrscheinlich erscheinen, daß sich hier die üblicherweise angegebenen „Mittelständler“ oder regionale Gewerbetreibende niederlassen sollen – diese benötigen solche großen zusammenhängenden Flächen nicht. Sie spricht vielmehr für einen Industriebetrieb oder ein großes Logistikzentrum. Den Vorteil werden schon aus Preisgründen kapitalkräftige „Investoren“ haben.

Das Gewerbegebiet ist in dieser Form unverträglich

  • Ein Gewerbegebiet dieser Größe und an dieser Stelle stellt einen massiven Eingriff in die Landschaft dar. Durch seine topographische Lage ist es insbesondere aus Richtung Südosten und Osten weithin sichtbar und dominiert das gesamte Landschaftsbild.
  • Der Flächenverlust ist nicht hinnehmbar. Die Zersiedlung des Marburger Umlandes würde weiter vorangetrieben.
  • Die Ackerflächen werden von fünf Vollerwerbslandwirten landwirtschaftlich genutzt. 11 Hektar, über ein Drittel der Fläche, werden von einem zertifizierten Biolandwirtschaftsbetrieb bewirtschaftet. Der Hohnes gilt durch seine Wasserhaltigkeit als ertragssicherer Boden, besonders wichtig im Hinblick auf die zunehmenden Dürreperioden durch die Klimakatastrophe.
  • Der Wert der Frauenbergruine als Naherholungsgebiet und touristisches Ziel würde gesenkt. Bestehende eingesessene Gastronomiebetriebe wären davon ebenfalls betroffen.
  • Das zu erwartende Regenwasser, das dem Boden entzogen wird und für die Regenerierung des Grundwassers nicht mehr zur Verfügung steht, muss in Richtung Zwester Ohm abgeleitet werden. Was großflächige Versiegelung und unerwartete Starkregenereignisse bedeuten können, zeigte sich 2021 im Aartal und im Sauerland.

Das Gewerbegebiet widerspricht den Zielen des Landesentwicklungs- und des Regionalplans

Der gesamte Hohnes – nicht nur die darauf liegende Fläche G322 – ist im Landesentwicklungsplan (LEP) als „Agrarischer Vorzugsraum“ ausgewiesen. Innerhalb agrarischer Vorzugsräume sind nach Maßgabe des LEP landwirtschaftlich genutzte Flächen als „Vorranggebiet Landwirtschaft“ festzulegen. Der Agrarplan Mittelhessen (aufgestellt 2017-2021) ordnet den Hohnes als „1a“-Fläche in Bezug auf die Faktoren „regionale Ernährungs- und Versorgungsfunktion“, „Arbeitsplatzfunktion“ und „Klimaschutz“ ein. Auch der aktuelle Regionalplanentwurf verweist wiederum auf diese Zielsetzungen. Die Versiegelung der Fläche ist mit diesen planerischen Zielsetzungen somit unvereinbar.

 

Das Projekt widerspricht Marburgs eigener Planung

Die Stadt Marburg hat einen eigenen Landschaftsplan, der bereits seit 2002 genehmigt und veröffentlicht ist. Ziele des Landschaftsplanes sind nach eigenen Angaben

      • Schutz und Entwicklung der natürlichen Umwelt
      • Koordinationsfunktin unterschiedlichster Umweltbelange
      • Steigerung der Naherholungsfunktion und des Strukturreichtums der näheren Umgebung
      • konzentrierte Darstellung der umweltschützenden Belange für Bauleitplanverfahren

Der beschlossene Landschaftsplan Ost stellt mit Blich auf die Landwirtschaft fest:

Die Bodengüte […] führt zu hohen Erträgen

und bezeichnet die Fläche als

eine für die Nahrungsmittelerzeugung so hochwertige [n] Landschaft.

In dem geplanten Gebiet oder unmittelbar angrenzend befinden sich mehrere klassifizierte und schützenswerte Landmarken. Mitten im Planungsgebiet liegt das Biotop „Benjeshecke“, das die Stadt Marburg selbst 2002 als erhaltungswürdig einstufte.² Dieses Biotop müsste zwangsläufig beseitigt und eingeebnet werden. Am Südrand liegt eine Streuobstwiese des NaBu, die vermutlich der Zu-/Abfahrt zum Opfer fallen würde. Ein dort verlaufendes Fließgewässer würde wohl verrohrt werden. In unmittelbarer Nähe südöstlich liegt der Osterbrunnen, eine Quelle, die durch die großflächige Versiegelung oberhalb gefährdet wäre. Auch sie wurde im Landschaftsplan von 2002 noch als „sehr altes Kulturrelikt“ bezeichnet.

Somit steht der Plan, die Fläche in ein Industrie- und Gewerbegebiet umzuwandeln, im Widerspruch zu einer langfristigen Planung der Stadt Marburg

Die Verkehrsbelastung wird massiv zunehmen

Aus der einschlägigen Fachliteratur ³ entnommene Richtwerte lassen Schlüsse auf den zu erwartenden Verkehr zu. Noch ist nicht klar, welches Gewerbe sich hier ansiedeln soll, auch die Stadt Marburg wird es mutmaßlich noch nicht wissen, oder sie hat es noch nicht bekannt gegeben. Mensebach nennt am Beispiel eines Mischgewerbegebietes (Klein- und Mittelgewerbe sowie Handel) in Usingen eine Belastung von 39 Fahrzeugbewegungen pro Hektar und Stunde. Richtwerte für produzierendes Gewerbe liegen etwas darunter, Richtwerte für sog. tertiäres Gewerbe (Handel, Großmärkte, Dienstleistungen) deutlich darüber. Legt man das Usinger Beispiel für ein Mischgewerbe zugrunde, so kann man vorsichtig von 1300 Fahrzeugbewegungen pro Stunde ausgehen. Bei überwiegend produzierendem Großgewerbe (Industrie) sind bis zu 660 Fahrzeugbewegungen pro Stunde realistisch – dabei ist zu berücksichtigen, daß es sich dann zu einem großen Teil um Schwerverkehr handeln wird. Dies, wohlbemerkt, zusätzlich zum schon jetzt bestehenden Verkehr. Diesen zusätzlichen Verkehr möchte man über die L 3125 anbinden, also über die schon jetzt hoch belastete Marburger Südspange – oder aber über die L 3048, die ortsnah an Hassenhausen, Erbenhausen, Hachborn, Ebsdorf, Heskem und Roßdorf verläuft – im Falle von Hachborn und Ebsdorf auf Hochstraßen mitten durch die Ortslagen. Die hieraus resultierenden Probleme sind offensichtlich. Diese Orte würden durch den zusätzlichen Verkehrslärm, nicht zu vergessen durch Ruß und Abgase, belastet. Aufgrund der Lage der Anbindung dieses Gewerbegebiets (Verlängerung der Straße Zum Pfingstgraben, Beltershausen) und der Schallausbreitung hätten voraussichtlich Beltershausen, die Siedlung Frauenberg und der Hof Capelle mit erheblicher zusätzlicher Lärmbelastung zu rechnen.

Die Lebensmittelproduktion wird gefährdet

 

Die Klimakatastrophe wird vorhersehbar die Erträge der Landwirtschaft beeinträchtigen. Die Sicherheit der Lebensmittelversorgung gewinnt daher zunehmende Bedeutung. Entscheidend wird dabei eine lokale, nachhaltige Landwirtschaft sein, die lange Transportwege vermeidet. Die Lebensmittelproduktion in andere Länder, andere Kontinente abzudrängen, schafft nicht mehr beherrschbare Probleme. Der Druck, Naturräume in landwirtschaftliche Flächen umzuwandeln, Urwälder zu roden, indigene Völker zu verdrängen, wächst dadurch. Lokale Konflikte entstehen und werden verschärft. Der Krieg in der Ukraine zeigt, daß große Exporteure landwirtschaftlicher Güter schnell ausfallen können, und durch die Pandemie wurde offensichtlich, wie fragil die gewinnoptimierten, auf Kante genähten globalen Lieferketten sind. Vor diesem Hintergrund ist die Verschwendung ertragssicherer Ackerböden kurzsichtig und verantwortungslos. Insbesondere, weil die Flächen, um die es hier geht, ausdrücklich als im Hinblick auf die Klimaveränderungen ertragssicher klassifiziert werden. Im konkreten Fall in Moischt werden die Existenzen von Familienbetrieben gefährdet. Dies liegt auf einer Linie mit der landesweiten Entwicklung. Kleine Betriebe werde unrentabel. Nur große Agrarkonzerne werden sich noch behaupten können. Daneben wird auch der Anbau von Energiepflanzen erschwert. Eine Biogasanlage wie die in Heskem ist sinnlos, wenn die Energieträger über lange Strecken herantransportiert werden müssen. Neben der Klima- droht uns eine Energie- und eine Lebensmittelkrise.

Marburgs Planung widerspricht den eigenen Klimazielen

Die Koalition in Marburg hat sich dem Klimaschutz verpflichtet. Mit Meldung vom 28. Juni 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung den Klimanotstand ausgerufen. Die Koalitionspartner wollen laut ihrem Vertrag

verstärkt interkommunale Ansätze der Gewerbeflächenentwicklung mit unseren Nachbargemeinden verfolgen, um Standortkonkurrenzen abzubauen.

Das Gegenteil geschieht: zu Lasten der Umwelt und einer robusten, versorgungssicheren Landwirtschaft werden Konkurrenzprojekte zu den Nachbarkommunen geplant, wobei unumwunden zugegeben wird, daß die Motivation darin besteht, die Gewerbesteuereinnahmen nicht teilen zu wollen. Somit erschöpft sich der Kampf gegen die Klimakatastrophe auch in Marburg in grandiosen Ankündigungen. Letzten Endes erhalten Profitinteressen auch weiterhin den Vorzug.

  1. Oberhessische Presse, 1. Februar 2022: „Selbst die Besitzer der nötigen Flächen wussten von nichts“
  2. Landschaftsplan Ost, Entwicklungskarte, Teil Maßnahmenbündel 1, Genehmigungsverfügung RP Gießen 17. Sept. 2002
  3. Wolfgang Mensebach, Straßenverkehrstechnik, Werner-Verlag GmbH, Düsseldorf, 3. Auflage 1994