Kommentar zur gemeinsamen Ausschusssitzung vom 16.10.2023

von | Okt 25, 2023 | Aktuelles | 0 Kommentare

Die Sitzungsperiode der Ausschüsse EULI (Energie, Umwelt, Ländlicher Raum und Infrastruktur) und Haupt- und Planungsausschuss hat wieder begonnen. Nun wird es interessant, denn die einzelnen Einsprüche werden von oben nach unten abgearbeitet. Da sich der Einspruch der BI nicht gegen den Text-, sondern gegen den Kartenteil richtet, erwarten wir die Behandlung unseres Einspruchs zu einem späteren Zeitpunkt. Trotzdem werden wir die Sitzungen ab sofort mit besonderer Aufmerksamkeit beobachten.

Einige bezeichnende Besonderheiten möchten wir aber hier schon hervorheben:

  • Östlich des Gewerbegebiets Nordost Stadtallendorfs sollen per Zielabweichungsverfahren (also per Ausnahmegenehmigung am bestehenden Regionalplan vorbei) ein Bau- und Gartenmarkt von ca. 5100 Quadratmetern und ein Baustoffhandel von ca. 5900 Quadratmetern entstehen. Zusammen rund 3 Hektar - auf Vorranggebieten Landwirtschaft und Vorbehaltsgebieten Grundwasserschutz. Die dafür angebotenen "Tauschflächen" liegen unter einer Hochspannungstrasse, wären sowieso nicht bebaubar und sind folglich keine - was die Referentin der Verwaltung offen einräumte. Ein Vertreter der Grünen bezeichnete dies als "gemogelt". Es gehe lediglich um einen Standort an der neuen A49. Seine Fraktion werde dem nicht zustimmen. Da es hier aber letztlich "nur" um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes ging, wurde der Zielabweichung zugestimmt - gegen die Stimmen der Grünen.
  • Frau Dr. Schmahl (Bündnis 90/Die Grünen) bemängelte, dass der Regionalplanentwurf das Pariser Klimaschutzabkommen nicht einmal erwähne. Sie erhielt die Auskunft, dass dieses Abkommen als völkerrechtlicher Vertrag keine Wirkung auf das Regierungspräsidium entfalte. Zunächst müsse eine bundes- und landesrechtliche Regelung kommen. Das könne man etwas "charmanter" formulieren; inhaltlich würde sich nichts ändern, aber es würde wohl dem Wählerwillen besser entsprechen. Dr. Schmahl kritisierte ferner, dass weiter Flächen bebaubar gemacht würden, Art und Ausmaß der Nutzung aber den Kommunen überlassen würde. Die Phrase, daß die konkrete Form der Landbewirtschaftung nicht in der Kompetenz der Regionalplanung liege, könne nicht länger hingenommen werden..
  • Wir ziehen daraus das Fazit:

  • Wieder einmal wird bewiesen, dass Autobahnbau zu weiterem, sekundären Flächenverbrauch führt, daß Flächenverbrauch weiteren Flächenverbrauch erzeugt, und daß diesen Forderungen regelmäßig nachgegeben wird.
  • Die Reginalplanung ist sich dudurchaus darüber im Klaren, daß sie weiterhin die Voraussetzungen dafür schafft, Klimaschutzziele zu konterkarieren - sie fühlt sich aber nicht zuständig, dies einzudämmen.
  • Was wir weiter mit Sorge beobachten, ist die Praxis, durch die Anwendung anderer Kartenmaßstäbe den Bestand hochwertiger Flächen zu verkleinern. Dies wird Ansatzpunkte schaffen, die Flächenbewertungen des Agrarplans Mittelhessen im Bereich des Hohnes zu drücken, um den Zugriff darauf zu erleichtern.